Die Rückforderung von Ausbildungskosten von Berufsanwärtern freier Berufe
Eine Vereinbarung über die Rückzahlung der Kosten für tatsächlich erhaltene Ausbildung ist nach Ansicht der Rechtsprechung zulässig / Die Einschulung in die Organisation des Dienstgebers stellt aber keine Ausbildung dar, sie ist für den Arbeitnehmer nicht weiter verwertbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
347.4 Vertragsrecht 323.329 Berufe, freie |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Vereinbarung über die Rückzahlung der Kosten für tatsächlich erhaltene Ausbildung ist nach Ansicht der Rechtsprechung zulässig / Die Einschulung in die Organisation des Dienstgebers stellt aber keine Ausbildung dar, sie ist für den Arbeitnehmer nicht weiter verwertbar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |