Die Rückforderung von Ausbildungskosten von Berufsanwärtern freier Berufe

Eine Vereinbarung über die Rückzahlung der Kosten für tatsächlich erhaltene Ausbildung ist nach Ansicht der Rechtsprechung zulässig / Die Einschulung in die Organisation des Dienstgebers stellt aber keine Ausbildung dar, sie ist für den Arbeitnehmer nicht weiter verwertbar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 4)
VerfasserIn: Marhold, Franz
Ort / Verlag / Datum:04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
347.4 Vertragsrecht
323.329 Berufe, freie
Region:Österreich
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