Inhalt des Dienstzettels : AG Wien 4 v.1.12.1983

Wenn in 6 (3) AngG von 'wesentlichen' Rechten und Pflichten die Rede ist, kann darunter nur verstanden werden, dass dadurch Unklarheiten über Rechte und Pflichten während des Dienstverhältnisses nach Möglichkeit vermieden werden sollen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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