Private Telefongespräche als Entlassungsgrund : AG Wien v.21.2.1984

Hat ein Arbeitnehmer weisungswidrig längere Privattelefonate geführt, obwohl ihm dies ausdrücklich verboten worden ist, hat es keine Bedeutung, ob der Arbeitnehmer angerufen wurde oder selbst anrief.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat ein Arbeitnehmer weisungswidrig längere Privattelefonate geführt, obwohl ihm dies ausdrücklich verboten worden ist, hat es keine Bedeutung, ob der Arbeitnehmer angerufen wurde oder selbst anrief.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog