Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber nur nach 23 Abs.3 BetrVG? : BAG v.22.2.1983
Das Betriebsverfassungsgesetz kennt keinen allgemeinen Anspruch des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber, dass dieser Handlungen unterlässt, die gegen Mitbestimmungs-oder Mitwirkungsrechte des Betriebsrates verstossen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 10)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Betriebsberater (1984; Nr 10)
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