Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit : Bundesarbeitsgericht v.23.6.1983

Ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nicht, wenn ein Arbeitnehmer nach dauernder Arbeitsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, ohne die Arbeitsfähigkeit wieder zu erlangen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Urlaubsentgelt
331.817(094.5) Urlaubsrecht
368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.225 Urlaubsentgelt Dokument Nr. A-364007 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage