Grenzen der gesellschafterlichen Nachhaftung aus Dauerschuldverhältnissen : BAG v.3.5.1983 und des BGH v.19.5.1983
Grundsätze zur gesellschafterlichen Enthaftung nach Ausscheiden aus der Gesellschaft / Der persönlich haftende Gesellschafter, der nicht aus der Gesellschaft ausscheidet, sondern nur in die Stellung des Kommanditisten zurücktritt und über eine Komplementär-GmbH weiterhin die Geschäfte der KG führt,...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 15; S 833-841)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
347.72 Gesellschaftsrecht 658.114.3 Kapitalgesellschaften |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-363171 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |