Verzugsschaden und Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Gläubiger gem. 326 BGB vom Vertrag zurück, so fragt es sich, ob er hierdurch den bereits entstandenen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens verliert. Der BGH verneint diese umstrittene Frage.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 14; S 767-70)
VerfasserIn: Tiedtke, Klaus
Ort / Verlag / Datum:04.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.4 Vertragsrecht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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