Verzugsschaden und Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Gläubiger gem. 326 BGB vom Vertrag zurück, so fragt es sich, ob er hierdurch den bereits entstandenen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens verliert. Der BGH verneint diese umstrittene Frage.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 14; S 767-70)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.4 Vertragsrecht
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 347.4 Vertragsrecht | Dokument Nr. A-363169 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |