Berechnung der Frist für Schadensgeltendmachung bei Manko : OGH v.29.11.1983
Bei der sechsmonatigen Frist des 6 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG), handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die von Amts wegen wahrzunehmen ist und mit der Kenntnis des Schadens und des Schädigers beginnt, aber nicht erst mit Einlagen von Rechnungen über die Schadensbehebung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei der sechsmonatigen Frist des 6 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG), handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die von Amts wegen wahrzunehmen ist und mit der Kenntnis des Schadens und des Schädigers beginnt, aber nicht erst mit Einlagen von Rechnungen über die Schadensbehebung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |