Berechnung der Frist für Schadensgeltendmachung bei Manko : OGH v.29.11.1983

Bei der sechsmonatigen Frist des 6 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG), handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die von Amts wegen wahrzunehmen ist und mit der Kenntnis des Schadens und des Schädigers beginnt, aber nicht erst mit Einlagen von Rechnungen über die Schadensbehebung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:17.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der sechsmonatigen Frist des 6 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG), handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die von Amts wegen wahrzunehmen ist und mit der Kenntnis des Schadens und des Schädigers beginnt, aber nicht erst mit Einlagen von Rechnungen über die Schadensbehebung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog