Berechnung der Frist für Schadensgeltendmachung bei Manko : OGH v.29.11.1983
Bei der sechsmonatigen Frist des 6 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG), handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die von Amts wegen wahrzunehmen ist und mit der Kenntnis des Schadens und des Schädigers beginnt, aber nicht erst mit Einlagen von Rechnungen über die Schadensbehebung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-362616 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |