Die Bausperrverordnung
Um nun Bauvorhaben, die den neuen oder geänderten Planungsabsichten entsprechen, auch schon während der Geltungsdauer einer Bausperre bewilligen zu können, wird man gleichzeitig mit der Verhängung der Bausperre den zu ändernden Plan aufheben müssen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Gemeinde-Zeitung (1984; Nr 7; S 134-140)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 711 Raumplanung
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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