Die Bausperrverordnung
Um nun Bauvorhaben, die den neuen oder geänderten Planungsabsichten entsprechen, auch schon während der Geltungsdauer einer Bausperre bewilligen zu können, wird man gleichzeitig mit der Verhängung der Bausperre den zu ändernden Plan aufheben müssen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Gemeinde-Zeitung (1984; Nr 7; S 134-140)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 711 Raumplanung
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Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 711 Raumplanung | Dokument Nr. A-361978 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |