Die Bausperrverordnung

Um nun Bauvorhaben, die den neuen oder geänderten Planungsabsichten entsprechen, auch schon während der Geltungsdauer einer Bausperre bewilligen zu können, wird man gleichzeitig mit der Verhängung der Bausperre den zu ändernden Plan aufheben müssen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Gemeinde-Zeitung (1984; Nr 7; S 134-140)
VerfasserIn: Urschitz, Walter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:711 Raumplanung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 711 Raumplanung Dokument Nr. A-361978 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage