Die Bausperrverordnung

Um nun Bauvorhaben, die den neuen oder geänderten Planungsabsichten entsprechen, auch schon während der Geltungsdauer einer Bausperre bewilligen zu können, wird man gleichzeitig mit der Verhängung der Bausperre den zu ändernden Plan aufheben müssen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Gemeinde-Zeitung (1984; Nr 7; S 134-140)
VerfasserIn: Urschitz, Walter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:711 Raumplanung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Um nun Bauvorhaben, die den neuen oder geänderten Planungsabsichten entsprechen, auch schon während der Geltungsdauer einer Bausperre bewilligen zu können, wird man gleichzeitig mit der Verhängung der Bausperre den zu ändernden Plan aufheben müssen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog