Politische Parteien und andere Vereinigungen
Verfassungsrechtlich werden politische Parteien und andere Vereinigungen durchweg ungleich behandelt. Das beruht auf der Mitwirkung der Parteien an der staatlichen Willensbildung. Das hat Folgen für die Neuregelung der Parteienfinanzierung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 14; S 762-767)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung
329 Parteien, politische 061.2 Vereine |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung | Dokument Nr. A-361768 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |