Politische Parteien und andere Vereinigungen

Verfassungsrechtlich werden politische Parteien und andere Vereinigungen durchweg ungleich behandelt. Das beruht auf der Mitwirkung der Parteien an der staatlichen Willensbildung. Das hat Folgen für die Neuregelung der Parteienfinanzierung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 14; S 762-767)
VerfasserIn: Schmidt, Walter
Ort / Verlag / Datum:04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung
329 Parteien, politische
061.2 Vereine
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung Dokument Nr. A-361768 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage