Zur Problematik des 44 a Abs.1 BHO und des entsprechenden Länderrechts

Neben zahlreichen sondergesetzlichen Bestimmungen ermächtigt deshalb 44 a Abs.1 BHO die Bewilligungsbehörde im Falle der Zweckverfehlung zum Widerruf der Zuwendung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 7; S 266-278)
VerfasserIn: Stober, Rolf
Ort / Verlag / Datum:04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.57:352/354 Subventionen, öffentliche
351.95 Verwaltungsverfahren
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.57:352/354 Subventionen, öffentliche Dokument Nr. A-361567 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage