Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung : Bundesarbeitsgericht, vom 20.10.1983

Wenigstens die sozialen Gesichtspunkte Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltungsverpflichtungen angemessen sind berücksichtigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 10; S 671-673)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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