Gleichbehandlung bei Sozialplan : Bundesarbeitsgericht, vom 19.4.1983

Es verstösst nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn die Einigungsstelle bei der Aufstellung eines Sozialplans wegen Betriebsstillegung Sonderabfindungen nur für solche schwerbehinderten Arbeitnehmer vorsieht, deren Schwerbehinderteneigenschaft zu dieser Zeit feststeht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit Dokument Nr. A-361500 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage