Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats/ Personalrats als auflösende Bedingung des Arbeitsvertrags?

Folgt man der im Urteil vom 17.2.1983 vertretenen Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, so können die Arbeitsvertragsparteien wirksam eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, fürde n Fall, dass der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung nicht erteilt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 10; S 677-680)
VerfasserIn: Friesen, Juliane von
Ort / Verlag / Datum:10.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.15 Betriebsverfassung
331.116 Arbeitsverträge
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Bestandshinweis

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Betriebsberater (1984; Nr 10; S 677-680)