Aufsuchen von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz durch Betriebsrat : Bundesarbeitsgericht v.23.6.1983
Der Arbeitgeber hat kein Weisungsrecht hinsichtlich der Ausübung der Betriebsratstätigkeit. Betriebsratsmitglieder sind bei Abmeldung vom Arbeitsplatz weder verpflichtet, die Namen von Arbeitnehmern anzuzugeben, die sie im Betrieb aufsuchen wollen, noch sind sie verpflichtet, generell auf die Sprech...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.03.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung | Dokument Nr. A-360871 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |