Aufsuchen von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz durch Betriebsrat : Bundesarbeitsgericht v.23.6.1983

Der Arbeitgeber hat kein Weisungsrecht hinsichtlich der Ausübung der Betriebsratstätigkeit. Betriebsratsmitglieder sind bei Abmeldung vom Arbeitsplatz weder verpflichtet, die Namen von Arbeitnehmern anzuzugeben, die sie im Betrieb aufsuchen wollen, noch sind sie verpflichtet, generell auf die Sprech...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:30.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-360871 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage