Keine Anrechnung von Arbeitslosenunterstützung bzw. Alterspension bei rechtsunwirksamer Kündigung : OGH v.24.1.1984

Eine Verpflichtung zur Anrechnung der Alterspension nach 1155 Abs.1 ABGB besteht nur insoweit, als das Unterbleiben der Arbeitsleistung, für die nunmehr das Entgelt gefordert wird, für die Ersparnis, für den anderweitigen Erwerb oder für die anderweitige Verdienstmöglichkeit ursächlich war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:03.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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