Keine Anrechnung von Arbeitslosenunterstützung bzw. Alterspension bei rechtsunwirksamer Kündigung : OGH v.24.1.1984
Eine Verpflichtung zur Anrechnung der Alterspension nach 1155 Abs.1 ABGB besteht nur insoweit, als das Unterbleiben der Arbeitsleistung, für die nunmehr das Entgelt gefordert wird, für die Ersparnis, für den anderweitigen Erwerb oder für die anderweitige Verdienstmöglichkeit ursächlich war.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 03.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!