Keine Anrechnung von Arbeitslosenunterstützung bzw. Alterspension bei rechtsunwirksamer Kündigung : OGH v.24.1.1984

Eine Verpflichtung zur Anrechnung der Alterspension nach 1155 Abs.1 ABGB besteht nur insoweit, als das Unterbleiben der Arbeitsleistung, für die nunmehr das Entgelt gefordert wird, für die Ersparnis, für den anderweitigen Erwerb oder für die anderweitige Verdienstmöglichkeit ursächlich war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:03.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-359032 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage