Keine Anrechnung von Arbeitslosenunterstützung bzw. Alterspension bei rechtsunwirksamer Kündigung : OGH v.24.1.1984
Eine Verpflichtung zur Anrechnung der Alterspension nach 1155 Abs.1 ABGB besteht nur insoweit, als das Unterbleiben der Arbeitsleistung, für die nunmehr das Entgelt gefordert wird, für die Ersparnis, für den anderweitigen Erwerb oder für die anderweitige Verdienstmöglichkeit ursächlich war.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-359032 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |