Verwirkung des Entlassungsgrundes bei blosser Kündigung eines Invaliden ohne Zustimmung des Invalidenausschusses : LG Wien v.12.12.1983

Dies gilt auch dann, wenn sich der Arbeitgeber offensichtlich nicht bewusst war, dass die ausgesprochene Kündigung wegen des qualifizierten Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers nicht wirksam werden konnte.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:03.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Entlassung: Arbeit
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dies gilt auch dann, wenn sich der Arbeitgeber offensichtlich nicht bewusst war, dass die ausgesprochene Kündigung wegen des qualifizierten Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers nicht wirksam werden konnte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog