Verwirkung des Entlassungsgrundes bei blosser Kündigung eines Invaliden ohne Zustimmung des Invalidenausschusses : LG Wien v.12.12.1983

Dies gilt auch dann, wenn sich der Arbeitgeber offensichtlich nicht bewusst war, dass die ausgesprochene Kündigung wegen des qualifizierten Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers nicht wirksam werden konnte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:03.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Entlassung: Arbeit
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-359031 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage