Der deutsche 'Bestsellerparagraph' (36 dUrhG) aus der Sicht des österreichischen Urheberrechts

Will man also den 36 dUrhG bewerten, so steht man vor der Schwierigkeit, dass von dieser Bestimmung praktisch kein Gebrauch gemacht worden ist / Schon allein durch ihre Existenz dürfte sie auf eine Unzahl von Vertragsverhältnissen Einfluss ausüben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Blätter für gewerblichen Rechtsschutz (1984; Nr 1; S 1-4)
VerfasserIn: Dillenz, Walter
Ort / Verlag / Datum:01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
Region:Österreich
BRD
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