Genossenschaften ohne Rechtsfähigkeit

Aus all diesen Erwägungen ergibt sich, dass es notwendig ist, bei der Prüfung einer für einen Zusammenschluss gegebenen Rechtslage zunächst zu untersuchen, ob diese nicht genossenschaftlichen Charakter trägt und deshalb besonderer, von der allgemeinen abweichende Behandlung zu unterliegen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen (1984; Nr 1; S 45-51)
VerfasserIn: Schnorr von
Carolsfeld, Ludwig
Ort / Verlag / Datum:01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:334 Genossenschaften
347.72 Gesellschaftsrecht
061.2 Vereine
Region:BRD
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