Vergebührung von Registrierungsanträgen nach dem Datenschutzgesetz : VGH v.19.1.1984
In gebührenrechtlicher Hinsicht bedeutet dies, dass im vorliegenden Fall die Bestimmung des 12 Abs.1 GebG deshalb nicht zum Tragen kommt, weil nur eine Eingabe mit einem Ansuchen vorliegt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
336.28 Gebühren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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