Mietpreisüberhöhung: Reduktion des Mietzinses bis zur Wesentlichkeitsgrenze : Bundesgerichtshof v.11.1.1984

Liegt eine Mietpreisüberhöhung nach 5 WiStG vor, so ist die Vereinbarung insoweit nichtig, als der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als nur unwesentlich übersteigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 8; S 500-502)
Ort / Verlag / Datum:20.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.541 Mietzins
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.778.541 Mietzins Dokument Nr. A-357072 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage