Die Rechtslage zur betriebsbedingten Kündigung
Zum Nachweis dessen, dass ein Arbeitsplatz infolge Stellenstreichung weggefallen ist, gehört deshalb über die blosse Behauptung der Stellenstreichung hinaus der Nachweis, dass diese Stellenstreichung durch eine wirtschaftlich hinreichend begründete unternehmerische Konzeption bedingt ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 9; S 504-511)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.03.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung 331.15 Mitbestimmung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-357071 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |