Die Rechtslage zur betriebsbedingten Kündigung

Zum Nachweis dessen, dass ein Arbeitsplatz infolge Stellenstreichung weggefallen ist, gehört deshalb über die blosse Behauptung der Stellenstreichung hinaus der Nachweis, dass diese Stellenstreichung durch eine wirtschaftlich hinreichend begründete unternehmerische Konzeption bedingt ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 9; S 504-511)
VerfasserIn: Buchner, Herbert
Ort / Verlag / Datum:02.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
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