Vertragsrücktritt: Wer hat angebahnt?
Nicht das Inserieren eines Geschäftes ist die Anbahnung, sondern das Reagieren auf das Inserat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gewinn (1984; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.45 Konsumentenschutz
351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.45 Konsumentenschutz | Dokument Nr. A-356478 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |