Ausserordentliche Kündigung eines kraft tariflicher Alterssicherung 'unkündbaren' Arbeitnehmers : LAG Berlin v.3.10.1983

Speziell bei altersgesicherten Arbeitnehmern muss auch im Falle schwerwiegender Pflichtverletzungen die ausserordentliche Änderungskündigung immer dann in Betracht gezogen werden, wenn auch dadurch dem berechtigten Sanktionsbedürfnis des Arbeitgebers ausreichend Rechnung getragen werden kann.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:23.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Speziell bei altersgesicherten Arbeitnehmern muss auch im Falle schwerwiegender Pflichtverletzungen die ausserordentliche Änderungskündigung immer dann in Betracht gezogen werden, wenn auch dadurch dem berechtigten Sanktionsbedürfnis des Arbeitgebers ausreichend Rechnung getragen werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog