Ausserordentliche Kündigung eines kraft tariflicher Alterssicherung 'unkündbaren' Arbeitnehmers : LAG Berlin v.3.10.1983
Speziell bei altersgesicherten Arbeitnehmern muss auch im Falle schwerwiegender Pflichtverletzungen die ausserordentliche Änderungskündigung immer dann in Betracht gezogen werden, wenn auch dadurch dem berechtigten Sanktionsbedürfnis des Arbeitgebers ausreichend Rechnung getragen werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 12)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.03.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.171 Altersversorgung, betriebliche 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-356403 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |