Verfall von Schadenersatz-und Rückgriffsansprüchen nach DNHG : OGH v.18.10.1983

Gemäss 6 DNHG erlöschen auf einem minderen Grad des Versehens beruhende Schadenersatz-oder Rückgriffsansprüche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn sie nicht binnen sechs Monaten nach Ablauf des Tages, an dem sie erhoben werden können, gerichtlich geltend gemacht werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:16.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-354304 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage