Der Zusammenhang von Grundsatz-und Ausführungsgesetzgebung : Bemerkungen zu aktuellen Fragen des Art.15 Abs.6 B-VG

Verhältnis von Invalidation und Devolution / Die Landesgesetzgebung braucht sich eine Ausserkraftsetzung ihrer Regelungen zulässigerweise nur unter den Garantien eines verfassungsgerichtlichen Gesetzesprüfungsverfahrens gefallen zu lassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1984; Nr 4)
VerfasserIn: Auckenthaler, Kurt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.134 Gesetzgebung
342.55 Bundesländer: Kompetenzen
342.4 Bundesverfassung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 340.134 Gesetzgebung Dokument Nr. A-354090 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage