Anordnung des Arbeitserfolges : OGH v.10.1.1984
Der Arbeitnehmer ist vielmehr verpflichtet, seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten aufzubieten und hat die Arbeit so zu leisten, wie er sie ohne Schädigung seiner Gesundheit auf die Dauer nach seinem individuellen Leistungsvermögen unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Gegebenheiten (Ortsge...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.03.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverhältnis
331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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ARD Betriebsdienst (1984)
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