Vermittlungsprovision : Verfassungsgerichtshof v.6.10.1983

8 Abs.9 und 10 der Ausübungsregeln für Immobilienmakler werden als gesetzwidrig aufgehoben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Immobilien-Zeitung (1984; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen Dokument Nr. A-350238 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage