Grenzen der Zulässigkeit einer 'gemischten Gesamtprokura'
Eine Kombination von Geschäftsführer und Prokurist ist nur zulässig, wenn jener gesamtvertretungsberechtigt ist / Unzulässig ist hingegen die Bindung des Prokuristen an das einzelvertretungsbefugte Organmitglied (halbseitig gemischte Gesamtprokura).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72 Gesellschaftsrecht
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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