Abfertigung : OGH v.7.7.1981

Durch eine Vereinbarung zwischen AG und AN, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen und zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder aufzunehmen, verliert der AN nicht seinen Anspruch auf Abfertigung, wenn er in der Zwischenzeit mit einem anderen AG ein neues Arbeitsverhältnis eingeht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1984; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Exemplare / Bindeeinheiten

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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) Dokument Nr. A-349274 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage