Abfertigung : OGH v.7.7.1981
Durch eine Vereinbarung zwischen AG und AN, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen und zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder aufzunehmen, verliert der AN nicht seinen Anspruch auf Abfertigung, wenn er in der Zwischenzeit mit einem anderen AG ein neues Arbeitsverhältnis eingeht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1984; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) | Dokument Nr. A-349274 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |