Wer Kapital hält, ist besser motiviert

Am 1. Jänner 1984 tritt das Vierte Vermögensbildungsgesetz in Kraft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Arbeitgeber (1984; Nr 1)
VerfasserIn: Guski, Hans-Günter
Ort / Verlag / Datum:13.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:339.232 Vermögensbildung: Arbeitnehmer
658.14 Kapitalbildung, betriebliche
331.054 Arbeitsmotivation
336.2.026 Steuerbegünstigungen
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 339.232 Vermögensbildung: Arbeitnehmer Dokument Nr. A-348970 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage