Abfertigung und Pensionierungsnachweis : OGH v.18.10.1983

Der Arbeitnehmer muss, falls der Arbeitgeber das Vorliegen der Anspruchgsvoraussetzungen für den gegenständlichen Abfertigungsanspruch bestreitet, das Vorliegen der Voraussetzungen des Pensionsanspruches und die erfolgte Antragstellung sowie Aufrechterhaltung des Antrages nachweisen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:17.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.76 Arbeiter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) Dokument Nr. A-347514 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage