Karenzurlaubsgeld bei neuerlicher Niederkunft : VGH v.20.6.1983
Voraussetzung des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld bei neuerlicher Niederkunft ist eine Mindest-Arbeitslosenversicherungszeit von 20 Wochen (16 Wochen Schutzfrist plus 4 Wochen Arbeitszeit).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.8 Karenzurlaub
351.83 Mutterschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817.8 Karenzurlaub | Dokument Nr. A-347512 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |