Arbeitsverweigerung und Erklärung des Arbeitnehmers 'man könnte ihn kündigen oder entlassen' : OGH v.4.10.1983

Die aus einer Erklärung abzuleitenden Rechtsfolgen sind nicht danach zu beurteilen, was der Erklärende sagen will und was der Erklärungsempfänger darunter versteht, sondern danach, wie sie ein redlicher, verständiger Erklärungsempfänger verstehen darf.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:14.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die aus einer Erklärung abzuleitenden Rechtsfolgen sind nicht danach zu beurteilen, was der Erklärende sagen will und was der Erklärungsempfänger darunter versteht, sondern danach, wie sie ein redlicher, verständiger Erklärungsempfänger verstehen darf.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog