Arbeitsverweigerung und Erklärung des Arbeitnehmers 'man könnte ihn kündigen oder entlassen' : OGH v.4.10.1983
Die aus einer Erklärung abzuleitenden Rechtsfolgen sind nicht danach zu beurteilen, was der Erklärende sagen will und was der Erklärungsempfänger darunter versteht, sondern danach, wie sie ein redlicher, verständiger Erklärungsempfänger verstehen darf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-347446 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |