Arbeitsverweigerung und Erklärung des Arbeitnehmers 'man könnte ihn kündigen oder entlassen' : OGH v.4.10.1983

Die aus einer Erklärung abzuleitenden Rechtsfolgen sind nicht danach zu beurteilen, was der Erklärende sagen will und was der Erklärungsempfänger darunter versteht, sondern danach, wie sie ein redlicher, verständiger Erklärungsempfänger verstehen darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:14.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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