Pensionistenpartei notwendig?

Grundsätzlich stellen die Ruhensbestimmungen nichts anderes als eine Verurteilung zu einer Geldstrafe für jene Menschen dar, die das Recht zu arbeiten für sich auch im Alter in Anspruch nehmen wollen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung (1984)
VerfasserIn: Reimann, Viktor
Ort / Verlag / Datum:26.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.43 Ruhensbestimmungen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) Dokument Nr. A-346275 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage