Pensionistenpartei notwendig?
Grundsätzlich stellen die Ruhensbestimmungen nichts anderes als eine Verurteilung zu einer Geldstrafe für jene Menschen dar, die das Recht zu arbeiten für sich auch im Alter in Anspruch nehmen wollen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Kronen Zeitung (1984)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 26.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.43 Ruhensbestimmungen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) | Dokument Nr. A-346275 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |