Unterschiedliche Regelung der Mehrfachversicherung bei Selbständigen und Unselbständigen nicht verfassungswidrig : VfGH v.1.7.1983

Der VfGH findet vorläufig nicht, dass die doppelte Versicherung nach dem B-KUVG und nach dem ASVG anders einzuschätzen sei als die gleichgelagerten Fälle nach GSVG, FSVG und BSVG, die der Gesetzgeber nach dem System der Subsidiarität geordnet hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
351.83(094.5) ASVG
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenversicherung (SV) Dokument Nr. A-346222 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage