Kündigung wegen schlechter Lernerfolge trotz guter Arbeitsleistungen : OGH v.8.2.1983

Ob die Vertragsbedienstete an dieser Fehlleistung ein Verschulden trifft, ist dabei nicht weiter zu erörtern, wesentlich für den Kündigungsgrund ist, dass der vom Gesetz verlangte 'angemessene Arbeitserfolg' nicht erreicht worden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
35.084 Vertragsbedienstete
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-346220 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage