Das Verschulden des Arbeitgebers am vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers

De lege ferenda wäre zu überlegen, den Austritt im Konkurs erst mit dem Zeitpunkt der Betriebsstillegung einzuräumen. Keinesfalls sollte aber dem Arbeitnehmer ein Verschuldensnachweis aufgebürdet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1984; Nr 1)
VerfasserIn: Kuderna, Friedrich
Ort / Verlag / Datum:02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
347.513 Schadenersatz
347.736 Konkursrecht
331.77 Angestellte
Region:Österreich
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