Numerus-clausus-Flucht wird nun erschwert

Ab nun müssen Ausländer aber mindestens fünf Jahre vor der Bewerbung um einen Studienplatz hierzulande steuerpflichtig sein, wenn sie nicht mit einer Studienberechtigung ihrer Heimat aufwarten können. Ausserdem muss der 'Mittelpunkt der Lebensinteressen' während dieser Zeitspanne Österreic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1984)
Ort / Verlag / Datum:23.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.14 Universitäten: Zulassung
378.1 Universitäten: Organisation
378.18 Studenten
3-054.6 Ausländer
Region:Österreich
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