Verdacht missbräuchlicher Preisempfehlungen bei Kraftfahrzeugen : Bundeskartellamt v.19.1.1984

Nach Auffassung der Beschlussabteilung gefährden die Rechtsverfolgungen der Wettbewerbsvereine den Bestand der Unverbindlichen Preisempfehlungen für Neuwagen dann, wenn die Endverkaufspreise der Kfz-Händler faktisch an die Unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller gebunden werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.834 Preisempfehlung
347.733 Kartellrecht
Region:BRD
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