Mitbestimmung bei Einführung von Anforderungsprofilen : Bundesarbeitsgericht v.31.5.1983

Anforderungsprofile, in denen für einen bestimmten Arbeitsplatz die fachlichen, persönlichen und sonstigen Anforderungen abstrakt festgelegt werden, die ein Stelleninhaber erfüllen soll, sind keine Auswahlrichtlinien nach 95 BetrVG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.04 Arbeitsplatzbewertung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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